Hirthstraße 3, 89231 Neu-Ulm

Vereinsordnung

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Vereinsordnung des Billardclub Neu-Ulm e.V. x

Vorwort x

Der Billardclub Neu-Ulm e.V. ist ein traditionsreicher Billardclub, der bereits 1923 in Ulm als „Billardclub Ulm“ gegründet wurde. Nach den Wirren des Krieges und namentlichen Zwischenstationen gehört der Billardclub seit 1970 dem Bayrischen Billardverband (BBV) an und firmiert seit 1971 als „Billardclub Neu-Ulm e.V.“.

Mittlerweile ist der BCNU seit Jahrzehnten erfolgreich im Ligaspielbetrieb aktiv. Zahlreiche überregionale und bundesweite Erfolge haben unseren Verein weit über die Grenzen Neu-Ulms hinaus bekannt gemacht.

Für den Erhalt unserer imaginären und materiellen Werte sind die Mitglieder gerne bereit, sich im Verein einzubringen. Hierzu zählen nicht nur die gezahlten Mitgliedsbeiträge, sondern auch die Pflege der Billardtische, Ordnung und Sauberkeit im Vereinsheim, ehrliches und sorgfältiges Abrechnen, der im Vereinsheim in Anspruch genommenen Leistungen, Unterstützung bei der Ausrichtung von Spieltagen, Turnieren und Veranstaltungen und im Allgemeinen die Wahrung einer gesunden Ethik und Moral und dem Erhalt des Vereinsfriedens.

Um einen sportlichen und dauerhaft geordneten Ablauf im Vereinsheim des BCNU langfristig zu gewährleisten, sowie eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, sind in Ergänzung zur Satzung einige Verhaltensregeln aufgestellt. An die Regeln dieser Vereinsordnung sind alle Mitglieder und Gäste des BCNU gebunden und haben sich stets so zu verhalten, dass das Ansehen des Vereins oder einzelner Mitglieder nicht geschädigt wird.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein. Mit der Überwachung der Einhaltung dieser Vereinsordnung sind alle Mitglieder gleichermaßen betraut. Somit ist jedes Mitglied gegenüber Dritten berechtigt das Hausrecht auszuüben.

Das Hausrecht ist ein Konzept, das man in vielen Ländern dieser Erde findet und das schon jahrhundertealt ist. Es meint das Recht des Hausherrn, sich gegen Kränkungen, Belästigungen und Angriffe im eigenen Haus durch Selbsthilfe zu schützen. Dazu gehört auch, dass jeder Hausherr selbst bestimmen darf, wer seine Wohnung bzw. sein Haus betreten darf. Es ist damit ein Grundrecht zum Schutz des Wohnbereiches und damit zur Wahrung des Hausfriedens. Dieses Hausrecht muss sogar die Polizei beachten. Sie kann daher ohne einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss nicht einfach eine Wohnung betreten, wenn der Hausherr dies nicht möchte.

Sicherheit x

Die Sicherheit im Vereinsheim sollte grundsätzlich immer an erster Stelle stehen. Jedes im Vereinsheim anwesende Mitglied ist für die Sicherheit und den Zustand der Spielstätte zuständig.

Alle Feuerschutzeinrichtungen, die Eingangstüre zum Vereinsheim sowie der Notausgang sind immer frei zu halten und dürfen nicht blockiert werden, damit ein Fluchtweg gewährleistet ist.

Jugendschutz x

Im Vereinsheim des BCNU gelten die gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Jugendschutzgesetz) für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im Vereinsheim ist Jugendlichen strengstens untersagt. Jugendliche dürfen sich auch nicht alleine im Vereinsheim des BCNU aufhalten. Sie dürfen das Vereinsheim des BCNU nur unter Aufsicht von Erwachsenen besuchen und dürfen nicht alleine gelassen werden.

Trainingsangebote im BCNU x

Jedes Mitglied kann auch an durch den Verein organisierten und erbrachten Trainingsangeboten teilnehmen. Da bei der Größe des Vereins und allgemein im Billardsport für ein flächendeckendes Training nicht ausreichend freiwillig arbeitende und ausgebildete Trainer zur Verfügung stehen, besteht für die Mitglieder auch kein Anspruch auf ein regelmäßiges, vom BCNU geleistetes Training.

Eine Abdeckung durch bezahlte Trainer sieht das Beitragsmodell nicht vor, daher können (sofern angeboten) für Trainings gegebenenfalls zusätzliche Gebühren erhoben werden. Das Mannschafts-Training erfolgt durch die Teams selbst – in der Regel stehen den Spielern und Teams aber auch immer wieder gute und erfahrene, und vereinzelt auch ausgebildete Trainer mit Rat und Tat zur Seite.

Unser Vereinsheim Hirthstraße 3, 89231 Neu-Ulm x

Das Vereinsheim ist von der Stadt Neu-Ulm angemietet und wird alleine durch den BCNU geführt, finanziert und instandgehalten. Die Betriebskosten und die Miete des Vereinsheims machen den größten Kostenblock in der Vereinsbilanz aus. Außerdem befindet sich im Vereinsheim wesentliches Vereinsvermögen (Billardtische und weiteres Inventar). Die Pflege des Inventars und die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit sind für alle Mitglieder verpflichtend.

Dies gilt auch für den Thekenbereich, das Nebenzimmer mit der Küchenzeile und die Toiletten. Jedes Mitglied ist für Schäden durch mutwilliges und grob fahrlässiges Verhalten verantwortlich und kann zum Ersatz herangezogen werden. Falls Schäden im Vereinsheim bemerkt werden, sind diese sofort an den Vorstand zu melden.

Es muss darauf geachtet werden, dass das Vereinsheim auch in der kalten Jahreszeit ausreichend gelüftet wird. Dies sollte durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster erfolgen.

Der Konsum von illegalen Drogen ist im Vereinsheim verboten. Der Vorstand kann bei Zuwiderhandlung ein sofortiges Hausverbot aussprechen. Außerdem darf im gesamten Vereinsheim und im Treppenhaus nicht geraucht werden. Dies gilt auch für E-Zigaretten.

Öffnungszeiten – Schlüssel x

Im Vereinsheim des BCNU ist das Spielen und Trainieren rund um die Uhr (24h / 7 Tage) möglich. Mitglieder können die Billardtische ohne weitere Kosten nutzen.
Alle Mitglieder haben grundsätzlich ein gleichberechtigtes Spielrecht. Für Tage, an denen Training, Wettkämpfe, Turniere oder sonstige Veranstaltungen stattfinden, ist die Nutzung der Billardtische entsprechend eingeschränkt.

Der Zugang zum Vereinsheim erfolgt über den Haupteingang. Mit Hilfe des Schlüssels können nicht nur die Türen zum Vereinsheim (Eingangstür und Notausgang), sondern auch die Haustüre zum Gebäude geöffnet werden.

Schlüssel werden vom Vorstand nur an aktiv gemeldete Vereinsmitglieder (Neumitglieder nach drei Monaten Probezeit oder früher mit Ausnahmegenehmigung des Vorstands) ausgegeben. Dafür muss pro Schlüssel eine Pfandgebühr in Höhe von EUR 50,00 bei Übergabe gezahlt werden. Das Verleihen des Schlüssels oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Der Verlust eines Schlüssels ist einem Vorstandsmitglied umgehend zu melden. Das Kopieren eines Schlüssels ist ausdrücklich untersagt.

Das Mitglied mit Schlüssel, das als letztes die Vereinsräume verlässt, hat folgende Tätigkeiten durchzuführen:

  • a) alle Lichter ausschalten,
  • b) alle elektronischen Geräte (Stereoanlage, Kaffeemaschine, Fernseher…) ausschalten oder in „Standby“ setzen,
  • c) offene Fenster schließen und kontrollieren ob alle Fenster geschlossen sind,
  • d) den PC herunterfahren,
  • e) die Tür des Vereinsheimes schließen.
  • f) Sicherungshauptschalter auf „aus“ stellen

Jedes Mitglied mit Schlüssel trägt die volle Verantwortung bei nicht zweckmäßigem Umgang. Das bedeutet, das Mitglied haftet uneingeschränkt für alle Kosten und Schäden, die insbesondere einem Verlust oder Verleih des Schlüssels zugrunde liegen.

Beispiele für mögliche Schäden durch Schlüsselverlust:

  • a) Entwendung von Verzehr (Getränke oder Snacks);
  • b) Diebstahl von Bargeld aus der Kasse;
  • c) Entwendung von Inventar (z.B. Kaffeemaschine, Queues, Computer);
  • d) Zerstörung von Inventar (z.B. Billardtische, Möbel);
  • e) Verwüstung des Vereinsheims oder des Gebäudes (z.B. Beschädigung von Eigentum des Vermieters).

Billardtische & Co.x

Die Billardtische des BCNU stellen einen großen monetären Wert im Vereinsheim dar. Mitglieder und Gäste müssen die genutzten Billardtische pfleglich behandeln. Um die Instandhaltungskosten zu minimieren, verpflichtet sich jeder Spieler die Tische möglichst werteschonend zu bespielen. Deshalb soll besonders das Pool-Training von „Jump Shots“ (Springenlassen von Kugeln) und „Power Shots“ (Erzielen von maximalen Geschwindigkeiten über Banden) sowie das Karambol-Training von „Kopfstößen“ auf ein sportlich notwendiges Maß reduziert werden. Ebenso sollen, aufgrund des Tuchverschleißes, möglichst alle Billardtische gleichmäßig ausgelastet und bespielt werden.

Die gleiche Sorgfaltspflicht gilt auch für das Steeldart, den Tischkicker, den NOVUSS-Tisch und das sonstige Mobiliar.

Der Verzehr von Getränken und Speisen unmittelbar an unabgedeckten Billardtischen sowie das Sitzen auf den Banden sind strengstens untersagt. Diese Vergehen können sehr hohe Instandsetzungskosten verursachen. Es dürfen auch keine scharfkantigen Gegenstände auf die Spielfläche der Billardtische gelegt oder geworfen werden.

Um eine möglichst lange Lebensdauer des Tuches und der Billardtische zu ermöglichen, sind alle Mitglieder verpflichtet, die Tische und Kugeln nach jedem Training oder Spielen, zu reinigen. Dazu gehört insbesondere:

  • a) die Spielfläche mit den dafür vorgesehenen Tischstaubsaugern reinigen;
  • b) den Bandenspiegel mit einem Tuch und Desinfektionsmittel/ Reiniger abwischen und falls notwendig mit einem trockenen Papiertuch nachwischen;
  • c) die Billardkugeln mit der Kugelpoliermaschine reinigen. Sollte ein Defekt der Ballreinigungsmaschine vorliegen, können die Kugeln selbstverständlich auch mit Tüchern gereinigt werden;
  • d) das benutzte Equipment (Dreiecke, Folien, Hilfsqueues) wieder an die vorgesehenen Plätze zurückbringen;
  • e) das Mobiliar (Stühle, Barhocker usw.) nach Benutzung wieder zurückstellen;
  • f) benutzte Gläser und anderes Geschirr nach dem Gebrauch in den Geschirrspüler stellen und leere Flaschen ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Kästen sortenrein einstellen. Flaschen, die nicht vollständig leer sind, werden im Ausguss entleert und dann in die dafür vorgesehenen Kästen gestellt.

Theke, Verkauf, Verzehr und Kasse x

Die Erfassung und Abrechnung der Getränke, Snacks und Tischgelder erfolgt über die GetränkeApp. Jede Leistung muss zwingend gebucht werden. Alle Leistungen werden im Vereinsheim des BCNU ausschließlich durch Mitglieder über die „GetränkeApp“ gebucht und ausgehändigt. Gästen ist es nicht gestattet, sich selbstständig zu bedienen.

Das Kassensystem basiert auf hohem Vertrauen und baut auf entsprechende Sorgfalt und Wertschätzung aller Mitglieder auf. Somit ist jedes Vereinsmitglied für den korrekten Ablauf hinter der Theke und der elektronischen Abrechnung verantwortlich. In Anspruch genommene, jedoch nicht gebuchte Leistungen stellen kein „Kavaliers-Delikt“, sondern im strafrechtlichen Sinne einen „Diebstahl“ dar.

Die Bezahlung von Leistungen erfolgt vorzugsweise bei Mitgliedern und Gästen über die GetränkeApp; diese ist auf dem Tablet installiert, das auf der Theke montiert ist.

Alle Mitglieder sollen darauf achten, dass der Kühlschrank im Thekenbereich immer ausreichend gefüllt ist und nach dem üblichen Füllschema aufgefüllt werden. Mitgebrachte Speisen und/oder Verpackungen von Lieferservices müssen nach dem Verzehr ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Mitbringen eigener Getränke ist nicht erlaubt.

Die Entnahme von Bargeld aus der Kasse ist nur dem Vorstand oder vom Vorstand befugten Personen gestattet. Jede Entnahme muss im Kassensystem entsprechend gebucht bzw. belegt werden.

Passive Mitglieder und Gäste x

Passive Mitglieder und von Mitgliedern betreute Gäste sind jederzeit im Vereinsheim des BCNU herzlich willkommen, müssen jedoch für die Nutzung der Billardtische eine Tischgebühr entrichten. Sie dürfen sich im Vereinsheim nur aufhalten, solange mindestens ein aktives Vereinsmitglied mit einem Schüssel anwesend ist. Die Tischgebühr kostet pro Stunde EUR 6,00 und wird je angefangene Viertelstunde berechnet. Sollten nicht ausreichend Billardtische für den Spielbetrieb zur Verfügung stehen, so haben Gäste grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Nutzung.

Alle anwesenden Mitglieder übernehmen gemeinschaftlich die Verantwortung dafür, dass sich Gäste im Vereinsheim wohlfühlen, aber auch angemessen verhalten und die Vereinsordnung einhalten. Das betrifft auch den Umgang mit Vereinsmaterial sowie die korrekte Abrechnung der Leistungen.

Tischgebühren, Getränke und Snack-Verzehr müssen die Gäste bei einem Vereinsmitglied sofort und in bar entrichten – das Mitglied trägt Getränke und Snack-Verzehr sowie die Tischgebühren vorzugsweise in der GetränkeApp ein.

Im Ligaspielbetrieb sorgen die ausrichtenden Mannschaften des BCNU für die Einhaltung der Regeln durch ihre Gäste.

Mitgliedbeiträge x

Es sind folgende Beitragsgruppen definiert:

PASSIV Mitglieder, die im Allgemeinen nicht am aktiven Trainings- und Spielgeschehen teilnehmen
BASIC Mitglieder, die am aktiven Trainings- und Spielgeschehen teilnehmen, aber keinen Schlüssel für den Zugang zum Vereinslokal haben und somit auf die Anwesenheit von Premium-Mitgliedern angewiesen sind
PREMIUM Mitglieder, die am aktiven Trainings- und Spielgeschehen teilnehmen und einen Schlüssel für den Zugang zum Vereinslokal haben und dieses unbefristet nutzen können.

Innerhalb der Beitragsgruppen wird wie folgt differenziert / Ermäßigungen:

VOLL Erwachsene ohne Einschränkungen
HALB
  • Erwachsene mit Einschränkungen (Erwerbslosigkeit,körperliche oder geistige Behinderung ab SB-Grad von 50%)
  • Jugendliche bis 17 Jahre
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- oder Zivildienstleistende
  • FSJ, FÖJ, BUFDI
FREI Kinder bis 12 Jahre, Ehrenmitglieder

Der Vorstand kann – gemäß Satzung – in begründeten Einzelfällen Ermäßigungen für Mitglieder festlegen.

Sofern die Ermäßigung nicht oder nicht fristgerecht belegt wird, erfolgt automatisch ein Wegfall der Ermäßigung. Insbesondere bei zeitlich befristeten Ermäßigungsgründen (z.B. Studenten, Arbeitslose) trägt das Mitglied die Verantwortung, den BCNU über geänderte Ermäßigungsgrundlagen eigenständig und zeitnah zu informieren. Der BCNU behält sich ausdrücklich vor, die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem nicht ermäßigten Tarif auch rückwirkend für die Zeiträume in Rechnung zu stellen, für die das Mitglied keinen Ermäßigungsgrund nachweisen konnte.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Falls Interessierte eine Mitgliedschaft testen wollen, können sie für insgesamt 6 Stunden ohne Zahlung einer Tischgebühr trainieren. Voraussetzung ist, dass ein Mitglied mit Schlüssel als Bezugsperson anwesend ist.

Beitragstabelle (Monatsbeträge in EUR):

PREMIUM BASIC PASSIV
VOLL 40,00 € 20,00 € 10,00 €
HALB 20,00 € 10,00 € 5,00 €

Für alle Mitgliedsbeiträge gilt das Bankeinzugsverfahren („SEPA-Lastschriften“) – sonstige Zahlungsarten (z.B. Überweisung und Barzahlung) sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes gestattet.

Die vorgenannten Mitgliedsbeiträge werden zum 01.01.2023 wirksam.

Instandhaltungsgebühr – Arbeitsstunden x

Zur Instandhaltung der Vereinsräume und seiner Ausstattung und gegebenenfalls notwendiger Umbau- und Renovierungsarbeiten wird von allen Mitgliedern eine Instandhaltungsgebühr in Höhe EUR 60,00 erhoben. Bei einer Arbeitsleistung im Rahmen von Reinigungs-, Umbau-, Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten im Umfang von 6 Stunden pro Jahr erfolgt eine Befreiung von dieser Gebühr.

Der Nachweis geleisteter Mithilfe ist durch das Mitglied gegenüber einem Vorstandsmitglied zu erbringen. Am Jahresende wird die Liste ausgewertet. Jede nicht erbrachte Helferstunde wird mit EUR 10,00 belastet und im Lastschriftverfahren eingezogen bzw. in Rechnung gestellt.

Von der Mithilfepflicht befreit sind:

  • Mitglieder des Vorstandes
  • Mannschaftsführer
  • Getränkewart
  • Abfall- und Hygienemanager
  • Mitglieder, die vor dem Geschäftsjahr noch nicht 16 Jahre alt waren
  • Mitglieder, die im Geschäftsjahr 70 Jahre oder älter sind.
  • Passive Mitglieder

Mitgliederverwaltung x

Für die Mitgliederverwaltung und sämtlichen damit verbundenen Zahlungsverkehr ist der Schatzmeister des BCNU zuständig.

Für Anlage, Änderung und Löschung von Mitgliederdaten und Tarifzuordnungen ist dieser direkt zu kontaktieren (andere Vorstandsmitglieder nur im Vertretungs-Fall). Mit Ausnahme der Mitgliedsanträge und Bankeinzugsermächtigungen ist die Zusendung der ausgefüllten Formulare bzw. des frei formulierten Textes auch per E-Mail ohne Unterschrift möglich. Da nicht jede E-Mail-Adresse zuverlässige Rückschlüsse auf den Mitgliedsnamen ermöglicht und diese auch häufiger gewechselt werden, sind den Texten unbedingt eindeutige Merkmale zur Identifikation des Absenders beizufügen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen von Stammdaten und/oder von Umständen, die den Beitrag und/oder die Zahlungen betreffen, umgehend dem Vorstand zu melden.

Mitgliedsanträge und Einzugsermächtigungen müssen in jedem Fall im Original unterschrieben worden sein – es genügt jedoch, diese als PDF eingescannt per E-Mail beim Schatzmeister einzureichen.

Maßgeblich für die Aufnahme als Mitglied in den Verein ist das Einreichen eines vollständig und leserlich ausgefüllten sowie unterschriebenen Mitgliedsantrags sowie Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein). Der Antrag muss neben dem Vor- und Zunamen insbesondere eine vollständige Postadresse, das Geburtsdatum, eine gültige E-Mail-Adresse, Bankdaten sowie mindestens eine Telefonnummer enthalten.

Sponsoring x

Vereinbarungen mit Sponsoren, die ein Einzel-Sportler oder eine Mannschaft ohne Zustimmung des BCNU-Vorstands trifft und/oder übergeordnete Sport- und Turnierordnungen verletzen und/oder dem Verein Schaden zufügen, sind untersagt.

Die Nutzung des Vereinslogos für private Zwecke ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand gestattet.

Vereinsstrafen x

Für schuldhaft begangene Verstöße eines Mitglieds gegen die Satzung oder Vereinsordnung oder sonstige durch den Vorstand verabschiedete Regelungen und Vorgaben (bspw. Datenschutzordnung oder Corona bedingte Schutz- und Hygienemaßnahmen) sowie bei unsportlichem oder gar vereinsschädigendem Handeln kann der Vorstand gegenüber dem Verursacher eine Vereinsstrafe verhängen und darüber hinaus nachweislich durch dessen Handeln entstandene bzw. entstehende Schäden geltend machen.

Die Art und Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere und der Häufigkeit des Vergehens. Der Vorstand entscheidet, ob es zur Anzeige gebracht wird.

Vereinsstrafen werden vom Vorstand im Rahmen eines Vorstandsbeschlusses ausgesprochen und schriftlich dem betroffenen Mitglied übermittelt (per Post oder E-Mail).

Mögliche Strafen sind:

  • Ermahnung und Rüge
  • Geldstrafe bis EUR 100,-
  • zeitweiser Ausschluss von der Nutzung der Vereinsräume
  • Vereinsausschluss

Gegen eine verhängte Strafe und geltend gemachte Schäden kann nur schriftlich Widerspruch beim Vorstand eingelegt werden. Der Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Wird der Widerspruch vom Vorstand zurückgewiesen, besteht die Möglichkeit, die ausgesprochene Strafe auf der nächsten Mitgliederversammlung noch einmal mildern oder revidieren zu lassen – das Votum der Mitgliederversammlung ist dann bindend und abschließend.

Geschäftsordnung für den Vorstand x

Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes ist durch die Benennung (z.B. Sportwart Pool oder Schatzmeister) grob geregelt. Im Innenverhältnis werden grundsätzlich alle Beschlüsse einvernehmlich gefällt. Im Einzelfall kann die einfache Mehrheit entscheiden.

Alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit. Damit gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung, unabhängig von der nach BGB definierten Außenverantwortung.

Falls der Vorstand die Notwendigkeit sieht, kann er eine schriftliche Geschäftsordnung beschließen.

Allgemeines x

Diese Vereinsordnung ergänzt und detailliert die Satzung, die den Rahmen vorgibt. Im Falle von Widersprüchen hat die Satzung Vorrang.

Diese Vereinsordnung mit Stand 2022/06 ist von der Mitgliederversammlung am 26. Juni 2022 beschlossen worden.